Online seit heute, 15.31 Uhr
Das bereits am Wochenende angekündigte Medienpaket der Bundesregierung bewegt sich weiter in Richtung Umsetzung. So passierten die neue Zustellförderung, eine Fortführung sowie Erhöhung der Digitaltransformationsförderung wie auch Fördermittel zur Einrichtung einer Kontaktstelle zur Verbesserung des Schutzes von Journalistinnen und Journalisten heute den Verfassungsausschuss des Nationalrats.
Die Zustellförderung muss noch durch ein Notifizierungsverfahren bei der EU-Kommission. Wann sie im Nationalrat beschlossen werden kann, ist daher noch nicht sicher. Geplant ist, sie 2027 erstmals für den Beobachtungszeitraum 2026 auszuzahlen. Sie sieht für die Zustellung abonnierter Tages- und Wochenzeitungen 22,5 Mio. Euro pro Jahr vor.
Keine Forderung für Gratiszeitungen ohne Hauszustellung
Für unadressierte, wöchentlich oder 14-tägig erscheinende „Druckwerke“ von zumindest bezirksweitem Interesse sind zusätzlich vier Mio. Euro vorgesehen. Gratiszeitungen, die keine Hauszustellung anbieten, sollen hingegen keine Förderung erhalten, wie Medienminister Andreas Babler (SPÖ) bereits klarstellte.
Ausgeschlossen wird auch, wer Ausschlussgründe nach der Qualitätsjournalismusförderung erfüllt – etwa wiederholt zu Hass oder Gewalt aufstachelt oder wenn Verurteilungen wegen Verhetzung vorliegen.
Förderung für digitale Transformation und Kontaktstelle
Die Fortführung der Digitaltransformationsförderung, die 2027 und 2028 zudem um vier Mio. Euro auf 24 Mio. Euro aufgestockt wird, muss nicht von der EU-Kommission genehmigt werden. Auch die Kontaktstelle zum Schutz von Journalistinnen und Journalisten ist nicht davon betroffen.
Für diese werden 100.000 Euro pro Jahr zur Verfügung gestellt, wobei etwa Rechtsberatung und Hilfe für Journalisten finanziert werden soll, die gezielter Einschüchterung oder tätlichen Angriffen ausgesetzt sind. Für 2027 sind als Anschubfinanzierung 200.000 Euro vorgesehen.
Source: ORF · ORF.at
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