Signa-Prozess

Könnte Benko ohne weitere Zeit im Gefängnis davonkommen? Undenkbar ist es nicht

Diese Woche hat René Benko eine nicht rechtskräftige Zusatzstrafe von zwei Jahren ausgefasst. Sollte er weitere, relativ niedrige Strafen bekommen, könnte er die mit Fußfessel daheim verbüßen

APA/EXPA/ JOHANN GRODER

Signa-Gründer René Benko hat am Donnerstag die dritte Freiheitsstrafe ausgefasst, erst eine ist rechtskräftig.

Mucksmäuschenstill war es im Schwurgerichtssaal des Landesgerichts (LG) Innsbruck, als der Richter am Donnerstag um 17 Uhr 20 das Urteil im dritten Strafprozess gegen René Benko verkündete: einen Schuld- und einen Freispruch. Der Signa-Gründer sei schuldig, die Haselsteiner Familien-Privatstiftung um fünf Millionen Euro betrogen zu haben. Er fasste eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren aus. Die ist eine Zusatzstrafe zu jenen 30 Monaten, zu denen er im ersten Prozess wegen betrügerischer Krida rechtskräftig verurteilt ist. Im zweiten Anklagepunkt, wonach Benko eine Jagdwaffe dem Zugriff der Signa-Holding-Gläubiger entzogen habe, wurde der 49-Jährige freigesprochen. Abgesehen von den rechtskräftigen Krida-Verurteilungen gilt für Benko die Unschuldsvermutung.

Willkommen bei DER STANDARD

Sie entscheiden darüber, wie Sie unsere Inhalte nutzen wollen. Ihr Gerät erlaubt uns derzeit leider nicht, die entsprechenden Optionen anzuzeigen.

Bitte deaktivieren Sie sämtliche Hard- und Software-Komponenten, die in der Lage sind Teile unserer Website zu blockieren. Z.B. Browser-AddOns wie Adblocker oder auch netzwerktechnische Filter.

Sie haben ein PUR-Abo?

Source: Der Standard

At a glance

Topic
World
Country
🇦🇹 AT
Publisher language
DE
Added to Allnira