Online seit heute, 10.03 Uhr
Das auch mit der Sozialhilfe verbundene Integrationspflichtengesetz sieht empfindliche Strafen vor. Wer die vorgesehenen Pflichten verweigert, muss mit der Streichung von Sozialleistungen und in weiterer Folge mit Geldstrafen von bis zu 5.000 Euro rechnen, geht aus dem Regierungsentwurf hervor, der sich seit dieser Woche in Begutachtung befindet.
Das Integrationspflichtengesetz soll mit Anfang 2027 in Kraft treten, federführend ist das Ressort von Kanzleramtsministerin Claudia Bauer (ÖVP). Wie „Presse“, „Kleine Zeitung“ und die „Neue Vorarlberger Tageszeitung“ heute berichteten, sind bei der Nichterfüllung von Anforderungen Geldstrafen für Zuwanderinnen und Zuwanderer vorgesehen. Bei „wiederholter Integrationsverweigerung“ beträgt der Strafrahmen etwa 1.500 bis 5.000 Euro.
Ziel des verpflichtenden Integrationsprogramms sind laut der dem Entwurf beigelegten Kurzinformation „bedarfsorientierte und zugleich verbindliche Maßnahmen, welche gleichzeitig die Bedeutung der persönlichen Integration betonen und die Erwartungshaltung der Aufnahmegesellschaft widerspiegeln“.
Auch Prüfungsbetrug kostet
Geahndet werden soll nicht nur das Fernbleiben von den Kursen ohne triftigen Grund oder deren Abbruch. So soll auch die Ausstellung falscher Prüfungsnachweise bis zu 5.000 Euro kosten, die unrechtmäßige Inanspruchnahme von Leistungen – also Integrationsbetrug – bis zu 2.000 Euro.
Weitere Sanktionen gibt es bei der „Verletzung der Mitwirkungspflichten“ und der „Nichterfüllung der Integrationsvereinbarung“. Prüfungsbetrug, also etwa die Verwendung unerlaubter Hilfsmittel, soll bis zu 1.000 Euro kosten.
„Wer in Österreich leben will, muss Deutsch lernen, unsere Werte akzeptieren und bereit sein, sich durch Arbeit eine eigenständige Zukunft aufzubauen“, betonte Bundeskanzler Christian Stocker (ÖVP) heute. Bauer sagte zur geplanten Strafen, dass ein Gesetz ohne Konsequenzen „zahnlos“ sei.
Source: ORF · ORF.at
At a glance
- Topic
- World
- Country
- 🇦🇹 AT
- Publisher language
- DE
- Added to Allnira