In Begutachtung
Im Rahmen des jüngst vorgestellten Medienpakets hat die Regierung ein Gesetz gegen die Einschüchterung durch SLAPP-Klagen angekündigt und nun in Begutachtung geschickt. Eine Reform des Medienrechts soll zudem missbräuchliche Abmahnwellen stoppen. Im Vorfeld gab es bereits Kritik, etwa an zu langen Zeiträumen für das Löschen von Kommentaren. Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) kündigte an, entsprechende Inputs prüfen zu wollen.
Online seit heute, 23.25 Uhr
SLAPP-Klagen dienen der Einschüchterung von zivilgesellschaftlichem Engagement und richten sich oft gegen Medienvertreter und -vertreterinnen, aber auch gegen NGOs sowie Fachleute und Kritiker. Die Umsetzung einer entsprechenden EU-Richtlinie ließ bisher auf sich warten, die Verzögerung brachte Österreich zuletzt auch eine Abwertung im Demokratie-Index ein.
Diese Strategic Lawsuits Against Public Participation (SLAPP, auf deutsch: Strategische Klagen gegen öffentliche Beteiligung) sollen unliebsame Schlagzeilen und freie Meinungsäußerung zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse unterbinden – auch unter Missbrauch ansonsten legitimer rechtlicher Instrumente und Gerichte.
Sporrer sagte gegenüber Ö1, dass mit der nun vorgelegten Anti-SLAPP-Richtlinie-Umsetzungsnovelle (ASRUN) Klagen, wenn sie offensichtlich der Einschüchterung dienen, schneller und leichter abgewiesen werden könnten. Weiters gebe es hohe Hürden für das Einbringen von Klagen, im Fall einer Verurteilung des Klägers drohten zudem Geldstrafen in der Höhe bis zum Dreifachen des Streitwerts.
Änderungen: Sporrer will Stellungnahmen abwarten
Gefragt nach der Verhältnismäßigkeit der Geldstrafen etwa im Fall eines Streits zwischen einem Aktivisten und einem großen finanzstarken Konzern sagte Sporrer, dass man für etwaige Änderungen die Stellungnahmen im Begutachtungsverfahren abwarte. Wichtig sei, dass berechtigte Kritik weiterhin möglich sein solle.
Damit die Justiz für die neuen Aufgaben, u. a. die Prüfung, ob Klagen eigentlich SLAPP-Klagen sind, gerüstet sei, brauche es ausreichend Ressourcen, so Sporrer weiter. Man werde da noch Maßnahmen in puncto Personal vorstellen. Es werde aber auch Erleichterungen durch Digitalisierung geben.
Novelle soll Abmahnwellen stoppen
Ebenfalls zuletzt deutlich zugenommen haben missbräuchliche Abmahnungen gegen kleine Medien und Websitebetreiber, die mitunter wie neue Geschäftsmodelle wirken. Laut der vorgelegten Mediengesetznovelle können Personen, die sich durch Kommentare beleidigt, beschimpft oder herabgewürdigt fühlen, den jeweiligen Medieninhaber darüber zunächst schriftlich informieren.
Die Medieninhabenden haben dann fünf Werktage Zeit, die entsprechenden Kommentare zu löschen. Wird dieser Aufforderung nicht Folge geleistet, fallen im anschließenden Gerichtsverfahren Kosten für sie an. Bisher drohten selbst dann teils hohe Kosten, wenn rechtswidrige Kommentare umgehend gelöscht wurden.
Kritik an Zeitspanne für Löschung
Zur Kritik, wonach ein Zeitraum von fünf Werktagen gerade bei einer Welle an entsprechenden Kommentaren zu lange ist (Stichwort Shitstorm), sagte Sporrer, dass es darum gehe, Medieninhabende zunächst darauf aufmerksam zu machen. Verantwortungsvolle Personen und Medieninhabende würden diese Kommentare wohl umgehend löschen. Auch in diesem Fall wolle das Ministerium zunächst die Stellungnahmen im Begutachtungsverfahren abwarten.
Aus dem Ministerium hieß es, dass bestehende Regelungen und Gesetze wie etwa der Schutz gegen digitale Gewalt und Hass im Netz dadurch nicht berührt würden. Die Sorgfaltspflicht für Plattformen bleibe aufrecht, ebenso alle strafrechtlichen Schutzmechanismen wie das Verbotsgesetz. Ziel der neuen Regelung sei es, rasches Handeln zu fördern, ohne Missbrauch „Tür und Tor zu öffnen“. Beide Begutachtungsverfahren laufen vorerst bis 10. November 2026.
Source: ORF · ORF.at
At a glance
- Topic
- World
- Country
- 🇦🇹 AT
- Publisher language
- DE
- Added to Allnira