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Der Europarechtler Franz Leidenmühler von der Johannes-Kepler-Uni Linz sieht das Quotensystem für die Angehörigen von anerkannten Flüchtlingen als „unionswidrig“ an.

In seiner Begutachtungsstellungnahme zur jüngst vorgestellten neuen Niederlassungsverordnung betont er, dass dabei nicht die Höhe der Quote entscheidend sei, sondern die Quote an sich.

Gemäß Plänen des Innenministeriums sollen für heuer und kommendes Jahr jeweils 314 Plätze für die Familienzusammenführung zur Verfügung stehen. Die Regierung hatte den Familiennachzug ab März 2025 u. a. mit dem Argument, dass Sozial- und Bildungssystem überlastet seien, bis auf besonders berücksichtigungswürdige Fälle ausgesetzt.

Obwohl diese Regelung schon gegen Mitte des Jahres ausgelaufen war, hatte es bis in den Oktober gebraucht, bis wenigstens der Begutachtungsentwurf für die Niederlassungsverordnung vorlag. Leidenmühler geht davon aus, dass Österreich in der EU ein Vertragsverletzungsverfahren droht.

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Source: ORF · ORF.at

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