Frage der Freiheit
Dürfen Asylsuchende an der Grenze eingesperrt werden? Europäischer Gerichtshof führt allererstes Verfahren
Ein niederländisches Gericht hat dem EuGH Fragen zur umstrittenen Inhaftierung vorgelegt. In Österreich wurde das schonende Instrument des "gelinderen Mittels" zum Haftgrund uminterpretiert
Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) in Luxemburg wird über die Zulässigkeit der Grenzhaft für Asylsuchende entscheiden.
Mit der Reform des Gemeinsamen Asylsystems (Geas) am 12. Juni hat sich die Europäische Union ein großes Stück gegen Schutzsuchende abgeschottet. Menschen, die an einer EU-Außengrenze um Asyl ersuchen, werden bis zu zwölf Wochen in Haft genommen, während über ihr Recht auf Einreise entschieden wird. Die Regelung gilt in EU-Außengrenzstaaten wie Griechenland, Bulgarien, Italien oder Polen ebenso wie an Flughäfen in Binnenländern wie Österreich.
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Source: Der Standard
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