Entscheidung
Corona und Impfen: Wegscheider verletzte Objektivitätsgebot, bestätigt Verfassungsgericht
Mehrere weitere Äußerungen, in denen das Bundesverwaltungsgericht ebenfalls Verstöße erkannt hatte, verletzen das Gesetz aber nicht
"Der Wegscheider" verletzte Objektivitätsgebot, bestätigt Verfassungsgericht.
Wien – In der Servus TV-Sendung "Der Wegscheider" 2021 getätigte Aussagen zur Coronapandemie beschäftigen nach wie vor die Gerichte. Nun hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) in einer am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung bestätigt, dass in mehreren Fällen gegen das Objektivitätsgebot des Audiovisuellen Mediendienste-Gesetzes verstoßen wurde. Mehrere weitere Äußerungen, in denen das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) ebenfalls Verstöße erkannt hatte, verletzen das Gesetz aber nicht.
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Source: Der Standard
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