Nach Urteil

Das Arbeitsmarktservice (AMS) muss nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) Nachzahlungen von rund 135 Millionen Euro leisten. Rund 100.000 Personen sollen bis Jänner automatisch Geld zurückerhalten. Der Grund ist, dass Arbeitslosengeld und Notstandshilfe oft über Jahre zu gering ausbezahlt wurde. Nun müssen das Gesetz repariert und die Budgetmittel mobilisiert werden. Das AMS versprach eine einfache und schnelle Lösung.

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Der Fehler betrifft weit mehr Fälle als zunächst angenommen. Es gilt eine Verjährungsfrist von drei Jahren. Alle, die davor betroffen waren, erhalten keine Nachzahlung. Die Schadenssumme stieg in den sechsstelligen Bereich, schon am Dienstag ging man im Sozialministerium, in dem das AMS ressortiert, von einer Summe von 135 Mio. Euro aus, berichteten „Oberösterreichische Nachrichten“ und „Kronen Zeitung“.

Das AMS gab am Mittwoch an, man werde das Geld an über 100.000 Personen auszahlen, und das bereits bis Jänner 2027. Niemand müsse sich im Einzelfall an das AMS wenden oder einen Antrag stellen. „Es wird jeder Kunde, der zu wenig ausbezahlt bekommen hat, das Geld erhalten“, so das AMS.

AMS-Chef Johannes Kopf bekräftigte am Mittwoch im Ö1-Radio, man werde sich nun „jeden einzelnen Fall durchrechnen, wir werden bis Jahresende wissen, wer zu wenig bekommen hat, und im Jänner die Auszahlung von allein veranlassen. Sie müssen also gar nichts tun, wir kümmern uns darum“, so Kopf.

Novelle von 2008 ließ Fehler zu

Die falsche Berechnung geht auf einen Fehler aus dem Jahr 2001 zurück: Vor 25 Jahren hielt der Gesetzgeber fest, dass bei der Berechnung der Ersatzraten eine Durchschnittsbetrachtung zulässig sei. 2008 wurde die soziale Staffelung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge festgelegt.

AMS-Chef Johannes Kopf
AMS-Chef Johannes Kopf

Diese Novelle hätte keinen Einfluss auf die Bemessung des Arbeitslosengeldes haben sollen. Da das nur in den Erläuterungen und nicht im Gesetzestext stand, erklärte der Verwaltungsgerichtshof die Regelung für nicht zulässig. Laut Kopf hatte niemand „vorsätzlich etwas falsch gemacht“. Die erste Instanz habe die Berechnung zunächst auch als richtig bestätigt.

Auch Silvia Hofbauer, Leiterin der Abteilung Arbeitsmarkt bei der AK Wien und gleichzeitig Mitglied des AMS-Verwaltungsrats, sagte in Ö1, hinter der falschen Berechnung sei keine Absicht gestanden.

Betroffene rechnete nach

Eine betroffene Arbeitslose hatte mit Hilfe der Arbeiterkammer (AK) Oberösterreich den Ball ins Rollen gebracht. Die Geringverdienerin hatte nachgerechnet und war durch einen Bericht der „Presse“ von vor knapp zwei Wochen auf eine Unstimmigkeit gestoßen: Bei der Berechnung ihres Arbeitslosengeldes von 21,09 Euro täglich wurde ihr früheres Gehalt um drei Prozent Arbeitslosenversicherungsbeitrag gekürzt, obwohl sie den gar nicht leisten musste. Denn Geringverdiener sind ganz oder teilweise von dem Beitrag befreit.

Die AK Oberösterreich meldete sie beim VwGH Revision an und bekam recht. Die Frau erhält für jeden Monat zwischen 20 und 30 Euro nachgezahlt. Ihr müssen auch die Verfahrenskosten von 1.346 Euro rückerstattet werden, so ein Bericht der „Oberösterreichischen Nachrichten“.

Schumann: „Rechtssichere Lösung“

Die Budgetmittel für die AMS-Nachzahlung wird das Sozialministerium zur Verfügung stellen. Laut Hofbauer kommt der Betrag aus den Mitteln der Arbeitslosenversicherungsbeiträge und wird von der Abgangsdeckung des Bundes aufgefangen.

Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ) versprach eine korrekte Aufarbeitung: „Der Verwaltungsgerichtshof hat eine rechtliche Klarstellung zur Berechnung des Arbeitslosengeldes getroffen. Die daraus entstehenden Fragen sind nun sorgfältig aufzuarbeiten. Dabei geht es um eine rechtssichere Lösung für die betroffenen Fälle und um eine geordnete Umsetzung.“ Womöglich sei das Arbeitslosenversicherungsgesetz aus dem Jahr 2001 zu adaptieren.

Source: ORF · ORF.at

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